🍪 Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern und um zu verstehen, wie Sie unsere Website nutzen. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Sie können Analytics-Cookies akzeptieren oder ablehnen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

AGB und AVV der Simpli GmbH

Zuletzt aktualisiert: 21. Januar 2026

Simpli.immo ist eine Marke der Simpli GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer: Tim Hoppe & Dennis Melson

Adresse:

Am Lenkwerk 9

33609 Bielefeld

Telefonnummer:

+49 521 98994085

Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer:

DE326245802

Registergericht: Amtsgericht Bielefeld, HRB 44387

Sitz der Gesellschaft: Bielefeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen Simpli.immo (nachfolgend: Simpli)

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Simpli.immo, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld (nachfolgend „Simpli" oder „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde" oder „Makler"), die die Software-as-a-Service-Lösung „simpli.immo" nutzen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Nutzung der Softwareanwendung simpli.immo gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Simpli nicht an, es sei denn, Simpli hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(3) Simpli stellt dem Kunden die Softwareanwendung „simpli.immo" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die Software dient der Qualifizierung und Terminierung von eingehenden Käuferanfragen für Immobilienmakler.

(4) Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • a. Die Entgegennahme von Käuferanfragen in dem für den Kunden eingerichteten, eigenen CRM-Bereich (Mandant).
  • b. Den Einsatz einer KI-gestützten Vertriebsmitarbeiterin zur automatisierten Qualifizierung der Anfragen.
  • c. Das Angebot eines Hinweises auf den unabhängigen Service der Simpli Finance GmbH, über den Kaufinteressenten bei Bedarf eigenständig eine Finanzierungsberatung anfragen können.
  • d. Die automatisierte Buchung von Telefon- oder Besichtigungsterminen mit den qualifizierten Interessenten.
  • e. Die Bereitstellung des CRM-Systems für weitere Schritte im Vertriebsprozess des Kunden.

(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite www.simpli.immo.

§ 3 Vertragsschluss, Kostenfreie Testphase und Entgelte

(6) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Buchung über den von Simpli bereitgestellten Link (z.B. via Stripe) und die Annahme durch Simpli.

(7) Simpli bietet dem Kunden eine kostenfreie Testphase von 90 Tagen ab Vertragsschluss an.

(8) Der Kunde kann den Vertrag während der kostenfreien 90-tägigen Testphase jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine formlose Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail an [email protected] oder über die entsprechende Funktion im Kundenkonto) ist hierfür ausreichend.

(9) Nach Ablauf der 90-tägigen Testphase geht der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über, sofern er nicht gemäß Abs. 8 gekündigt wurde. Das monatliche Entgelt beträgt 97,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(10) Mit der Buchung erteilt der Kunde Simpli ein SEPA-Lastschriftmandat oder hinterlegt seine Kreditkartendaten für den monatlichen Einzug des Entgelts.

§ 4 Leistungsumfang und Fair-Use-Policy

(11) Im monatlichen Entgelt von 97,00 € sind bis zu 5 Nutzer-Accounts für den Kunden inkludiert. Weitere Nutzer können nach Absprache mit dem zuständigen Account Manager kostenpflichtig hinzugebucht werden.

(12) Die im Rahmen der Nutzung anfallenden Telekommunikationskosten (z.B. für Telefonnummer, WhatsApp-Nutzung, SMS, Telefongespräche, Sprachmodell-Kosten) werden von Simpli übernommen.

(13) Simpli behält sich das Recht vor, bei exzessiver oder missbräuchlicher Nutzung dieser Flatrate, das Modell in ein „Pay-as-you-use"-Modell zu ändern oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Eine exzessive Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die verursachten Kosten das übliche Maß vergleichbarer Kunden erheblich übersteigen. Simpli wird den Kunden vor einer Umstellung informieren.

§ 5 Pflichten des Kunden

(14) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Software nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.

(15) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in das System eingepflegten Daten (insbesondere Kundendaten) allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Einwilligungen für die Datenverarbeitung und -weitergabe verfügt.

(16) Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu seinem Account sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

§ 6 Nutzungsrechte

(17) Simpli räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Anzahl der lizenzierten Nutzer beschränktes Recht ein, auf die Software simpli.immo über das Internet zuzugreifen und diese bestimmungsgemäß zu nutzen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(18) Das monatliche Entgelt in Höhe von 97,00 € zzgl. MwSt. wird jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig und über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) eingezogen.

(19) Bei Zahlungsverzug wird Simpli den Kunden einmalig mahnen. Sollte der ausstehende Betrag nicht innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist beglichen werden, ist Simpli berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren.

(20) Eine Pausierung des Abonnements ist nicht möglich, da die Bereitstellung der Infrastruktur fixe Kosten verursacht.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

(21) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der laufenden 30-tägigen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Zeiträume erfolgt nicht.

(22) Simpli behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde das System missbräuchlich nutzt oder das Verhältnis zwischen genutzten Leistungen und vermittelten Finanzierungen in einem groben Missverhältnis steht. Eine missbräuchliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde das System für Spam-Versand verwendet oder die zur Verfügung gestellte Telekommunikations-Flatrate in einem Umfang nutzt, der die durchschnittliche Nutzung vergleichbarer Kunden um mehr als das Doppelte übersteigt (exzessive Nutzung).

(23) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(24) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde für einen Zeitraum von 14 Tagen die Möglichkeit, seine im System gespeicherten Daten (insbesondere Interessenten- und Objektdaten) im CSV-Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Gewährleistung und Verfügbarkeit

(25) Simpli gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software nach den üblichen Standards. Eine 100%ige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten oder Störungen bei Drittanbietern können zu vorübergehenden Ausfällen führen.

(26) Simpli wird sich bemühen, geplante Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und diese rechtzeitig anzukündigen.

§ 10 Haftung

(27) Simpli haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(28) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(29) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

(30) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 11 Datenschutz

(31) Simpli verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt, der Bestandteil dieses Vertrages ist und bei Vertragsschluss akzeptiert wird.

(32) Die Software bietet dem Kunden die Möglichkeit, seinen Kaufinteressenten einen Hinweis auf die Services der Simpli Finance GmbH (eine Online-Plattform zur Vermittlung von Finanzierungsberatern) zu geben. Eine Datenweitergabe durch Simpli an Simpli Finance findet nicht statt. Der Kaufinteressent entscheidet eigenständig, ob er diesen Service nutzen und seine Daten dort eingeben möchte. Der Kunde (Makler) ist dafür verantwortlich, seine Interessenten darüber zu informieren, dass es sich um ein optionales, externes Angebot handelt.

(33) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zur Erbringung der Leistung Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden (insbesondere Cloud-Hosting- und CRM-Dienstleister mit Serverstandort in den USA) und Daten in Drittländer übermittelt werden. Die Rechtmäßigkeit der Übermittlung wird durch geeignete Garantien wie die Zertifizierung unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework sowie durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln sichergestellt.

(34) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von simpli.immo zu entnehmen.

§ 12 Änderung der AGB

(35) Simpli behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(36) Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform anzeigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(37) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(38) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bielefeld.

(39) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für die Nutzung von simpli.immo

Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter:

Simpli GmbH

Am Lenkwerk 9

33609 Bielefeld

Vertreten durch: Tim Hoppe, Dennis Melson

E-Mail: [email protected]

Verantwortlicher:

Der Kunde, der die Software-as-a-Service-Lösung simpli.immo nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher" oder „Kunde").

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Hauptvertrag über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „simpli.immo" ergeben. Er findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeiten.

Dieser Vertrag tritt automatisch mit Abschluss des Hauptvertrages (Akzeptanz der AGB) in Kraft und ist integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifikation der Auftragsverarbeitung

(1) Gegenstand: Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Durchführung der im Hauptvertrag und in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen.

(2) Dauer: Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages und endet automatisch mit dessen Beendigung.

(3) Art und Zweck der Verarbeitung:

  • Art: Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung und Löschung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Lösung simpli.immo.
  • Zweck: Qualifizierung und Terminierung von Käuferanfragen, Bereitstellung eines CRM-Systems und automatisierte Kundenkommunikation.

(4) Kategorien betroffener Personen:

  • Interessenten und potenzielle Käufer des Verantwortlichen.
  • Kunden des Verantwortlichen.

(5) Kategorien personenbezogener Daten:

  • Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
  • Kommunikationsdaten: Inhalte von E-Mails, Chat-Nachrichten, Telefonnotizen.
  • Immobiliendaten: Objektbezogene Daten und Dokumente.
  • Finanzierungsdaten: Grundlegende Informationen zur Finanzierungssituation (im Rahmen der Qualifizierung).

§ 2 Weisungsbefugnisse des Verantwortlichen

(6) Der Auftragsverarbeiter darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrages und gemäß den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten. Weisungen können schriftlich, in Textform oder durch Konfiguration der bereitgestellten Software erteilt werden.

(7) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(8) Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Verantwortlichen befassten Mitarbeitern und anderen für den Auftragsverarbeiter tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten. Ferner sichert der Auftragsverarbeiter zu, dass sich alle mit der Verarbeitung der Daten des Verantwortlichen befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(9) Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs): Der Auftragsverarbeiter trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung. Eine Übersicht der generellen TOMs ist in der Anlage zu diesem Vertrag beigefügt.

(10) Unterstützung des Verantwortlichen: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten aus der DSGVO, insbesondere:

  • Bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Kapitel III DSGVO)
  • Bei der Gewährleistung der Datensicherheit (Art. 32 DSGVO)
  • Bei Meldungen von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO)
  • Bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35, 36 DSGVO)
  • Bei der Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO)

(11) Datenschutzverletzungen: Der Auftragsverarbeiter meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntniserlangung an den Verantwortlichen per E-Mail an die vom Verantwortlichen hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse.

§ 4 Unterauftragsverhältnisse

(12) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) hinzuzuziehen.

(13) Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Kategorien von Unterauftragsverarbeitern sind:

  • Cloud-Hosting- und CRM-Dienstleister (USA): Bereitstellung der CRM- und Marketing-Automations-Plattform. Die Datenübermittlung in die USA ist durch Zertifizierung unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework sowie durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln legitimiert.
  • Telekommunikations- und KI-Dienstleister: Bereitstellung von Kommunikationskanälen und KI-gestützten Funktionen.

(14) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens 15 Tage im Voraus per E-Mail, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen solche Änderungen Einspruch zu erheben.

(15) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragsverarbeiter denselben Datenschutzpflichten genügen, die in diesem AVV festgelegt sind.

§ 5 Internationale Datenübermittlung

(16) Eine Verarbeitung von Daten in einem Drittland (außerhalb der EU/des EWR) erfolgt nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

(17) Wie in § 4 dargelegt, werden Daten an Cloud-Hosting- und CRM-Dienstleister in die USA übermittelt. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass durch geeignete Garantien (EU-U.S. Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln) ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

§ 6 Beendigung des Vertrages

(18) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Verantwortlichen zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Vertragsbeendigung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen.

§ 7 Audits und Kontrollen

(19) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten zur Verfügung.

(20) Der Auftragsverarbeiter ermöglicht Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt dazu bei. Audits sind mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 14 Tage) anzukündigen und erfolgen zu üblichen Geschäftszeiten.

(21) Die Kosten für Audits trägt der Verantwortliche, es sei denn, sie decken Verstöße des Auftragsverarbeiters auf.

§ 8 Haftung

(22) Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (insbesondere Art. 82 DSGVO) sowie den Regelungen im Hauptvertrag (AGB).

§ 9 Inkrafttreten und Geltungsdauer

(23) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt automatisch mit Abschluss des Hauptvertrages (Akzeptanz der AGB bei Vertragsschluss) in Kraft.

(24) Durch die Akzeptanz der AGB im Rahmen des Bestellprozesses erklärt der Verantwortliche zugleich sein Einverständnis mit diesem Auftragsverarbeitungsvertrag.

(25) Der Nachweis über den Vertragsabschluss erfolgt durch die Dokumentation des Bestellvorgangs (Timestamp, E-Mail-Adresse, Akzeptanz der Vertragsdokumente).

§ 10 Schlussbestimmungen

(26) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder der Textform. Der Auftragsverarbeiter behält sich vor, diesen AVV bei Änderungen der Rechtslage oder der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

(27) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(28) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bielefeld.

Anlage: Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter trifft folgende Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten gemäß Art. 32 DSGVO:

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Zugangskontrolle: Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen verwehrt. Nutzung von Managed Services mit physischer Sicherheit der Serverstandorte. Alle Daten werden auf zertifizierten Cloud-Plattformen gespeichert.

Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC). Authentifizierung über den individuellen Kunden-Account. Zwei-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge. Es wird sichergestellt, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.

Trennungskontrolle: Es wird gewährleistet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Gewährleistung der Mandantentrennung durch separate Kunden-Accounts.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Weitergabekontrolle: SSL/TLS-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen. Es wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

Eingabekontrolle: Logging aller Benutzeraktionen und Audit-Logs. Es wird sichergestellt, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.

Verschlüsselung: Plattformdaten werden mit AES-256-Verschlüsselung gespeichert. Benutzerpasswörter werden gehasht und verschlüsselt gespeichert.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

Verfügbarkeitskontrolle: Regelmäßige Backups mit 5-Minuten-Granularität. Es wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

Rasche Wiederherstellbarkeit: Die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Disaster-Recovery-Prozesse sind implementiert.

Monitoring: Kontinuierliches Monitoring der Infrastruktur. Automatische Benachrichtigung bei Anomalien.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Regelmäßige Überprüfung der implementierten Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse.
  • Automatische Updates und Upgrades der Systeme.
  • Sicherheitsaudits und Penetrationstests.

5. Auftragskontrolle

  • Dokumentierte Prozesse für die Auftragsverarbeitung.
  • Verträge mit allen Unterauftragsverarbeitern.
  • Regelmäßige Überprüfung der Unterauftragsverarbeiter.

© 2026 Simpli GmbH. ALLE RECHTE VORBEHALTEN.

Urheberrecht 2025 ® ALLE RECHTE VORBEHALTEN